Finanzierung

Zur Finanzierung der Leistungen der Tagespflege wurden zwischen unserer Tagespflegeeinrichtung und den Pflegekassen, bzw. den Trägern der Sozialhilfe Vergütungsvereinbarungen geschlossen.

Der Tagessatz setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:

  • Kosten für den Pflegesatz (Pflege und Betreuung)
  •  Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und Einrichtungsgegenstände (Investitionskosten)

Die Kosten für den Pflegesatz und die Fahrtkosten werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen für Tagespflege übernommen. Die Höhe der monatlich gewährten Sachleistungen ist abhängig von dem Pflegegrad.

Tagessätze nach Pflegegraden

Tagessätze

Pflegegrad 0 & 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegesatz

45,09 €

47,46 €

49,83 €

52,21 €

54,58 €

Unterkunft

10,33 €

10,33 €

10,33 €

10,33 €

10,33 €

Verpflegung

7,95 €

7,95 €

7,95 €

7,95 €

7,95 €

Fahrtkosten ca.

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

Investitionskosten

9,87 €

9,87 €

9,87 €

9,87 €

9,87 €

Gesamt

91,24 €

93,61 €

95,98 €

98,36 €

100,73 €

 Fahrtkosten für An- & Abfahrt

Einfache Fahrten bis

Normaler PKW

Rollstuhl-Fahrzeug

5 km Umkreis

8,95 €

11,95 €

10 km Umkreis

9,95 €

12,95 €

Mehr als 10 km Umkreis

2,00 € / km

2,00 € / km

 Kostenübernahme nach Pflegegraden

Leistungsübernahme durch

Pflegegrad 0 & 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegekasse

0,00 €

65,46 €

67,84 €

70,22 €

72,59 €

Kreis Unna

0,00 €

9,87 €

9,87 €

9,87 €

9,87 €

Privat

91,24 €

18,28 €

18,28 €

18,28 €

18,28 €

Gesamt

91,24 €

93,61 €

95,98 €

98,36 €

100,73 €

⇨    Ab Pflegegrad 2 werden die Investitionskosten von Kreis Unna übernommen

⇨    Grundsätzlich sind die Leistungen der Unterkunft und Verpflegung erst einmal privat zu zahlen.

Seit dem 01.01.2015 hat allerdings jeder Inhaber eines Pflegegrades auf mindestens 125,- € Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI im Monat Anspruch.

Die Kosten der Unterkunft und Verpflegung können nun mit dem Anspruch der Entlastungsleistungen verrechnet werden.

Monatsbudget nach Pflegegraden

Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegegeld pro Monat

Pflegesachleistung pro Monat

Leistungen für die Tagespflege

Kein Pflegegrad

0 €

0 €

0 €

Pflegegrad 1

0 €

0 €

0 €

Pflegegrad 2

316 €

689 €

689 €

Pflegegrad 3

545 €

1.298 €

1.298 €

Pflegegrad 4

728 €

1.612 €

1.612 €

Pflegegrad 5

901 €

1.995 €

1.995 €

Individuelle Beratung & Kalkulation

Haben Sie Interesse an einem Besuch in der Tagespflege an der Lippe, ist eine abschließende individuelle Beratung und Kostenkalkulation sinnvoll. Gerne übernehmen wir das für Sie in einem persönlichen Gespräch. Hier können wir auch auf Ihre Fragen eingehen und Formalitäten besprechen.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch unsere Räumlichkeiten vor, sodass Sie sich einen guten Eindruck verschaffen können.

Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Sie.