Höhere Beanspruchung des Tagespflegegeldes im Jahr 2015

Das neue Pflegestärkungsgesetz 2015 erlaubt die Kombination von Pflegegeld, Sachleistungen der Pflege und Sachleistungen der Tagespflege. So kann der Pflegebedürftige bis zu 200% der Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen und erhält somit 1/4 mehr Leistung als im Vorjahr. Der Kunde hat nun Anspruch auf weitere Leistungen neben z.B. der pflegerischen Dienstleistung. Diese kann dann beispielsweise für Sachleistungen der Tagespflege aufgebraucht werden.

Weiterhin bietet das Pflegestärkungsgesetz nun die Möglichkeit die Tagespflege auch über die sogenannte „Verhinderungspflege“ zu finanzieren. Der Kunde profitiert somit von zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten und einem stark erhöhten Leistungsanspruch.

Weitere, detailliertere Informationen haben wir für Sie unter folgendem Link Bereitgestellt:
Finanzierung der Tagespflege

Wichtig:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Tagespfegefinanzierung sehr individuell zu sehen ist, und die Pflegegesetze Ausnahmen und Möglichkeiten bereit halten welche stets für jeden Pflegebedürftigen neu beurteilt werden müssen. Daher raten wir Ihnen bei Rückfragen rund um die Finanzierung ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0 23 06 – 97 86 981, oder direkt in der Merschstr. 20 in 44534 Lünen.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und wünschen Ihnen ein angenehmes Jahr 2015.