Das neue Pflegestärkungsgesetz 2015 erlaubt die Kombination von Pflegegeld, Sachleistungen der Pflege und Sachleistungen der Tagespflege. So kann der Pflegebedürftige bis zu 200% der Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen und erhält somit 1/4 mehr Leistung als im Vorjahr. Der Kunde hat nun Anspruch auf weitere Leistungen neben z.B. der pflegerischen Dienstleistung. Diese kann dann beispielsweise für Sachleistungen der Tagespflege aufgebraucht werden.